AGB
Für die Pension Sacher – Apartments am Stephansplatz GmbH gelten grundsätzlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die österreichische Hotellerie. (Stand 2006)
Allerdings gelten für die Pension Sacher – Apartments am Stephansplatz GmbH folgende Änderungen und Präzisierungen:
- Vertragsabschluss – Anzahlung:
Wenn über eine Buchungsplattform gebucht wird, gelten die dort ausgewiesenen Geschäftsbedingungen.
Bei Buchungen über Buchungsplattformen wird dem Gast ggf. ein Zahlungslink und ein Rechungslink zugeschickt. In diesem E-Mail wird auch auf die verbindliche Zahlungsfrist hingewiesen. Sollte diese nicht eingehalten werden, wird die Buchung storniert.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die vereinbarte Anzahlung innerhalb der vereinbarten Frist auf das Konto des Beherbergers zu überweisen. Sollte der Vertragspartner dieser Verpflichtung nicht nachkommen, wird der Beherberger ihn darauf hinweisen und behält sich das Recht vor die Reservierung zu stornieren. (Diese Regelung ändert den § 3.2 und den § 3.3 ab.)
- Beginn und Ende der Beherbergung:
Das gemietete Apartment ist vom Vertragspartner am Tag der Abreise bis 11:00 freizumachen. (Diese Regelung ändert den § 4.3 ab.)
- Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr:
Wenn über eine Buchungsplattform gebucht wird, gelten die dort ausgewiesenen Geschäftsbedingungen.
Wenn über eine Buchungsplattform eine "nicht erstattbare Rate" oder eine "kein Geld zurück – Rate" gebucht wird, erstattet der Beherberger kein Geld zurück.
Bei der Stornierung einer Direktbuchung werden folgende Stornogebührprozentsätze verrechnet:
* bis 7 Tage vorab 0% Stornogebühr
* 6 Tage bis 2 Tage vorab 25% Stornogebühr
* danach 50% Stornogebühr
(Diese Regelung ändert den § 5.5 und § 5.6.)
- Pflichten des Vertragspartners:
Der Beherberger akzeptiert Zahlungen nur in Euro. (Diese Regelung präzisiert den § 8.2.)
- Rechte des Beherbergers:
Die Reinigung des Apartments durch den Beherberger erfolgt täglich vormittags an Werktagen. (Diese Regelung präzisiert den § 9.2.)
- Pflichten des Beherbergers:
Der Beherberger kann seinen Gästen keinen Parkplatz zur Verfügung stellen und auch nicht die anderen beispielhaft erwähnten Sonderleistungen. (Diese Regelung präzisiert den § 10.2.)
- Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung:
Der Beherberger schließt Beherbergungsverträge ausschließlich auf begrenzte Zeit ab. (Diese Regelung präzisiert den § 15.4.)
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE 2006
(AGBH 2006)
Fassung vom 15.11.2006 als PDF Download: AGB 2006 (PDF)